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Weitere Informationen Die Teilnahme gilt als Folgebelehrung gemäß Lebensmittelhygieneverordnung und Infektionsschutzgesetz. Auch für die Gemeinschaftsverpflegung in Kindertageseinrichtungen gilt seit dem 1. Januar 2006 die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Ziel ist die Sicherstellung eines einheitlichen Hygienestandards in der Europäischen Union. Ebenso gilt das 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Arbeitshilfe „Gute Hygiene-Praxis in Kita-Küchen”. Das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH hat auf diesen rechtlichen Grundlagen eine leicht verständliche und praxisnahe Arbeitshilfe erstellt. Auf jeweils einer Seite sind übersichtlich wichtige Themen z. B. Personalhygiene, Raumanforderungen oder der Umgang mit Lebensmittelgruppen zusammengestellt. |