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    Heidelberg

Legionellen - Gefahr aus der Dusche


Vermieten Sie oder sind Sie Träger einer öffentlichen Einrichtung?

Dann sind Sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes seit dem Jahr 2011 unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Trinkwasser aus der Hausinstallation auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Legionellen sind Bakterien, die bevorzugt bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C im Wasser vorkommen. Sie können schwere Infektionen auslösen, wenn sie über Dampf oder Wassertröpfchen in die Lunge gelangen.

Die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen ist vom Gesetzgeber vor allem bei Vermietung in Mehrfamilienhäusern, für Hotels und andere öffentliche Einrichtungen, wie Sporthallen, Schwimmbäder oder Altenheime vorgesehen. Immer dann, wenn Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser, z. B. Duschen oder Whirlpools, vorhanden sind.

Die mit der Trinkwasserüberwachung beauftragten Gesundheitsämter übernehmen die Überwachung der neuen Untersuchungspflichten. Werden Legionellen im Wasser festgestellt, müssen die Verantwortlichen bei Überschreitung des sogenannten technischen Maßnahmenwerts bestimmte Schritte zum Schutz der Gesundheit ergreifen.

Die Veranstaltung beantwortet Ihre Fragen rund um die Pflicht zur Untersuchung auf Legionellen, zu allen rechtlichen Vorgaben und zur Bedeutung für Sie als die verantwortlichen Inhaber der Anlagen.

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