Vermieten Sie oder sind Sie Träger einer öffentlichen Einrichtung?
Dann sind Sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes seit dem Jahr 2011 unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Trinkwasser aus
der Hausinstallation auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Legionellen sind Bakterien, die bevorzugt bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C im Wasser vorkommen. Sie können schwere
Infektionen auslösen, wenn sie über Dampf oder Wassertröpfchen in die Lunge gelangen.
Die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen ist vom Gesetzgeber vor allem bei Vermietung in Mehrfamilienhäusern,
für Hotels und andere öffentliche Einrichtungen, wie Sporthallen, Schwimmbäder oder Altenheime vorgesehen. Immer dann, wenn
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser, z. B. Duschen oder Whirlpools, vorhanden
sind.
Die mit der Trinkwasserüberwachung beauftragten Gesundheitsämter übernehmen die Überwachung der neuen
Untersuchungspflichten. Werden Legionellen im Wasser festgestellt, müssen die Verantwortlichen bei Überschreitung des sogenannten
technischen Maßnahmenwerts bestimmte Schritte zum Schutz der Gesundheit ergreifen.
Die Veranstaltung beantwortet Ihre Fragen rund um die Pflicht zur Untersuchung auf Legionellen, zu allen rechtlichen Vorgaben und zur
Bedeutung für Sie als die verantwortlichen Inhaber der Anlagen.
Gefahr aus der Dusche: Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden durch
Legionellen
Martina Bauer, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Legionellenwert überschritten: Was ist zu tun?
Simone Zimmermann, Landratsamt Tübingen, Gesundheitsamt
Offene Fragerunde und Dialog
Martina Bauer, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Dr. Thomas Hierl, Landratsamt Tübingen, Gesundheitsamt
Simone Zimmermann, Landratsamt Tübingen, Gesundheitsamt