Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wissen schützt. Deshalb bietet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg zusammen mit der Akademie Ländlicher Raum eine Veranstaltung rund um das Thema Lebensmittelhygiene bei Vereins-
und Straßenfesten an.
Bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln kann es zu Fehlern kommen, die Folgen für die Gesund-heit der Gäste bedeuten
können. Salmonellen und andere Erreger können sich bei falscher Zubereitung und Lage-rung von Lebensmitteln schnell vermehren und
zu schweren Erkrankungen führen. Während sich die Zahl an Salmonellen bei 7 °C allenfalls in 24 Stunden verdoppeln kann,
schaffen sie das bei 30 °C mühelos in nur zwanzig Minuten. Das heißt, aus ursprünglich zehn Bakterien werden innerhalb
einer Stunde 80, nach zwei Stunden 600 und nach drei Stunden über 5.000 Bakterien. Bereits wenige aufgenommene Keime können zu
Erkrankungen mit Durchfall, Übelkeit, Kopfschmerzen und Fieber führen.
Die Einhaltung hygienischer Mindestanforderungen trägt entscheidend dazu bei, die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel soweit
wie möglich zu verhindern und damit das Fest in guter Erinnerung zu behalten. Der „Leitfaden für den Umgang mit
Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten” soll Sie dabei unterstützen, Fehler bei der Zubereitung und Ausgabe von
Lebensmitteln zu vermeiden.
Bei der Informationsveranstaltung möchten wir Ihnen unter anderem diesen Leitfaden vorstellen, die rechtlichen Hintergründe und
Vorschriften erläutern sowie praktische Tipps geben, wie Sie die Anforderungen im Sinne Ihrer Gäste erfolgreich umsetzen
können.
Schulungsinformation im Rahmen unserer Veranstaltung
Die Veranstaltung „Feste feiern, aber sicher“ bietet praxisorientierte Informationen rund um den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Wichtige Punkte beinhaltet auch der "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" herausgegeben vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Welche Schulungen sind im Umgang mit Lebensmitteln besonders wichtig?
1. Nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, vor Beginn der Tätigkeit eine erstmalige Belehrung durch das Gesundheitsamt. Diese Personen benötigen alle zwei Jahre eine Folgebelehrung, welche durch den Arbeitgeber erfolgt.
Zur Erleichterung des Ehrenamts wurde in Baden-Württemberg eine vereinfachte Belehrung eingeführt, welche für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gilt, welche nicht gewerbsmäßig im Sinne des Infektionsschutzgesetztes tätig sind. Diese erfolgt durch ein Merkblatt des Sozialministeriums Baden-Württemberg (Landesgesundheitsamt).
2. Nach VO (EG) 852/2004 Anhang II, Kap. XII Nr. 1 haben Lebensmittelunternehmer zu gewährleisten, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden. Nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung über entsprechende Fachkenntnisse verfügen.
Auf Festen gilt die Schulungsverpflichtung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur, wenn es sich dabei um eine unternehmerische Tätigkeit handelt. Die Einschätzung hierzu trifft die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde. Selbstverständlich ist eine entsprechende Schulung auch für nicht-unternehmerische Tätigkeiten sinnvoll. Für Vereine wird empfohlen, mindestens eine verantwortliche Person zu schulen. Die so erworbenen Fachkenntnisse sollten dann vereinsintern weitergegeben werden.
Was bringt mir die Teilnahme an der Veranstaltung „Feste feiern, aber sicher“?
Praxisorientierte Informationen. Darüber hinaus erhalten Sie auf Anfrage eine Teilnahmebestätigung. Sie können diese als vereinfachte Belehrung (Vgl. Nr. 1) nutzen. Ob die Teilnahmebestätigung auch als Folgebelehrung (Vgl. Nr. 1) anerkannt wird, klären Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt. Des Weiteren wird die Teilnahme als Lebensmittelhygiene-Schulung nach VO 852/2004 oder LMHV (Vgl. Nr. 2) anerkannt.
Vorträge
Lebensmittelhygienerecht
bei Vereins- und Straßenfesten
Dr. Petra Sedlmeier, Landratsamt Ostalbkreis, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Das
Infektionsschutzgesetz: Was ist bei Vereins- und Straßenfesten zu beachten?
Dr. med. Gundi Schickle-Reim, Nürtingen
Der
Hygieneleitfaden: Hygiene auf den Punkt gebracht
Benjamin Dambacher, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen
Lebensmittel
mit Bedacht gewählt: Was eignet sich für unser Fest?
Dr. Helene Oberreuter, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Merkblatt
Leitfaden
„Leitfaden
für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten“
Herausgeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Format: Leitfaden, DIN A4
Seitenzahl: 16
Publikationsdatum: Juli 2020
Online-Veranstaltungen
Die Veranstaltung wird über Cisco Webex Meetings realisiert.
Wir empfehlen die Vorabinstallation der App.
Den Einwahl-Link erhalten Sie 2 Tage vor der Veranstaltung.
Tagungsbeitrag
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Zielgruppe
Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen und Bereiche: Vereine, Verbände, Kommunen und Landkreise sowie alle
Interessierten
Veranstalter
Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg; Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Hinweis
Die für die Organisation der Veranstaltung notwendigen personenbezogenen Daten werden maschinell verarbeitet und gespeichert. Mit der
Anmeldung erklären Sie hierfür Ihr Einverständnis.